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Neue Bauplätze in Frankenhofen

nach einem Bericht der Mindelheimer Zeitung vom 23.01.2004

Aus dem Archiv: Dieser Beitrag stammt aus dem Jahr 2004. Die genannten Regelungen sind veraltet und dürfen nicht als heute gültige Rechtsauskunft verstanden werden.

Nach über zwei Jahren billigt der Stadtrat nun drei neue Bauvorhaben am westlichen Ortsrand von Frankenhofen und ändert dementsprechend den Flächennutzungs- und Landschaftsplan.

In diesem Zusammenhang und im Hinblick auf die noch gegebenen Fördermöglichkeiten soll die Sanierung der Abwasserbeseitigung des Ortsteils Frankenhofen bis Ende 2005 fertiggestellt sein (siehe Abwasser & Pflanzenkläranlage). Bis dahin gelten die bestehenden Regeln:

Bekanntmachung: Vollzug der Wassergesetze (Stand 01.08.2002)

Bezeichnete Gebiete nach Art. 17a Abs. 1 Nr. 3b bzw. Nr. 2b BayWG – Stadt Bad Wörishofen

Die Stadtteile Frankenhofen, Hartenthal, Obergammenried, Schlingen, Schöneschach und Untergammenried werden als bezeichnete Gebiete nach Art. 17a Abs. 1 Nr. 2b BayWG bekanntgegeben.

Folgende Anforderungen werden an die Entsorgung des häuslichen Abwassers von Einzelanwesen gestellt, die nicht an kommunale Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossen sind: In den Stadtteilen Frankenhofen und Schlingen ist das Abwasser vor Einleitung in ein oberirdisches Gewässer oder in das Grundwasser in einer Mehrkammer-Ausfaulgrube nach DIN 4261 Teil 1 und den TRKleinkläranlagen mechanisch vorzubehandeln.

Ausnahme: In allen angeführten Stadtteilen darf das Abwasser landwirtschaftlicher Betriebe mit Güllebewirtschaftung nach Vorreinigung in einer Mehrkammer-Ausfaulgrube nach DIN 4261 Teil 1 und den TRKleinkläranlagen in die Güllegrube eingeleitet werden, sofern ein zusätzliches Grubenvolumen von mindestens 12,5 m³ pro Person vorhanden ist.

Die Bekanntmachung des Landratsamtes Unterallgäu der bezeichneten Gebiete der Stadt Bad Wörishofen nach Art. 17a Abs. 1 Nr. 2b BayWG (KABl. Nr. 41/2001) vom 25.09.2001 wird aufgehoben.

Mindelheim, 24.02.2003 (KABl. Nr. 10/2003) – entnommen aus: www.unterallgaeu.de

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